Todesfall

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heimes. 

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. 

Die Angehörigen von in der Gemeinde Mettauertal wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, beim Bestattungsamt der Gemeinde Mettauertal vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden). 

In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung) bestimmt und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. 

Zuständig: Bestattungsamt / Abt. Einwohnerdienste