Hunderegistrierungspflicht
Ersthundehalter müssen vor Anschaffung des Hundes die geplante Hundehaltung bei der Abt. Einwohnerdienste anmelden, damit die Registrierung als Hundehalter im Amicus vorgenommen werden kann.
Für die anschliessende Registrierung des Hundes/Zuweisung des Hundes zum Hundehalter im Amicus ist der Schweizer Tierarzt zuständig. Diese Registrierung/Zuweisung ist innert 10 Tagen nach Übernahme des Hundes zu veranlassen.
Die Anschaffung/Übernahme eines Hundes muss auch bei der Abt. Einwohnerdienste gemeldet werden. Die Frist dafür beträgt auch 10 Tage ab Übernahme des Hundes. Für die Registrierung ist eine Kopie des Heimtierausweises vorzulegen.
Änderungen der Personalien sowie der Adresse des Hundehalters sind innert 10 Tagen bei der Abt. Einwohnerdienste zu melden. Diese nehmen dann auch die Anpassung im Amicus vor.
Die Weggabe, die Ausfuhr eines Hundes ins Ausland sowie der Tod des Tieres müssen innert 10 Tagen dem Amicus sowie auch der Abt. Einwohnerdieste gemeldet werden.
Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Mai versendet.
Zuständig: Abt. Einwohnerdienste
Weiterführende Links: www.amicus.ch