Beglaubigung

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Ausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und oder dessen Stellvertreterin sowie die Leiterin Finanzen.

  • Unterschriftsbeglaubigungen: CHF 20.00
  • Beglaubigung von Dokumenten: CHF 10.00, für jede weitere Seite: Fr. 5.00

 

zuständig: Gemeindekanzlei