Ausweisverlust

Der Verlust oder der Diebstahl eines Ausweises muss so schnell wie möglich einer schweizerischen Polizeidienststelle gemeldet werden. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen den Verlust zudem einer Schweizer Vertretung ihres Aufenthaltslandes melden. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Der Ausweis darf nicht weiterverwendet werden. Ein aufgefundener Ausweis ist einer ausstellenden Behörde abzugeben. Diese macht ihn unbrauchbar. Detailliertere Informationen bietet www.schweizerpass.ch.