Adressauskünfte

Adressauskünfte werden nur auf schriftliche (auf dem Postweg, per Fax oder per Email) Anfrage erteilt. In § 16 IDAG (Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen [Register- und Meldegesetz, RMG]) ist festgelegt, dass die Einwohnerdienste gewisse Daten an Dritte weitergeben kann, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt. Es ist ein Interessensnachweis beizulegen. Die Gebühr beträgt Fr. 20.00.

Die Bestellung der Adressauskunft erfolgt am Einfachsten online über das Smart Service Portal.

Zuständig: Abt. Einwohnerdienste