Wahlbüro
Gemeindewahlbüro
Das Gemeindewahlbüro wird vom Gemeindepräsidenten oder einem anderen Mitglied des Gemeinderats präsidiert. Als Aktuar amtet der Gemeindeschreiber oder ein benannter Stellvertreter. Dem Büro gehören weiter die nach Gemeindeordnung vorgesehene Anzahl Stimmenzähler und Ersatzstimmenzähler an. Bei Bedarf kann das Wahlbüro durch Hilfskräfte erweitert werden. Dies ist in der Regel vor allem für die aufwändige Auszählung von Proporzwahlen (Nationalrat, Grosser Rat, Einwohnerrat bei Gemeinden mit Gemeindeparlament) der Fall. Wahlbüromitglieder überwachen die Stimmabgabe während den Urnenöffnungszeiten. Weiter ist das Wahlbüro verantwortlich für die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel. Über das Gemeindeergebnis wird ein Wahl- oder Abstimmungsprotokoll erstellt, unterzeichnet und umgehend der Staatskanzlei weitergeleitet. Die Stimm- und Wahlzettel werden durch das Gemeindewahlbüro während mindestens eines Monats beziehungsweise bis nach rechtskräftiger Erledigung allfälliger Beschwerdeverfahren versiegelt an einem sicheren Ort aufbewahrt. Danach sind sie auf geeignete Weise zu vernichten.
Die Mitglieder der Wahlbüros und alle weiteren bei Wahlen und Abstimmungen involvierten Personen unterstehen der Schweigepflicht. Auch das Wahl-/ Abstimmungsgeheimnis ist jederzeit zu wahren.
Das Wahlbüro arbeitet heute mit modernen Hilfsmitteln. Bei Wahlen und Abstimmungen gelangen Informatikprogramme zum Einsatz, welche die Staatskanzlei zur Verfügung stellt.
Mitglieder
Stimmenzählerin
Stimmenzähler
Stimmenzählerin
Stimmenzähler
Stimmenzähler
Stimmenzählerin Ersatz
Wahllokal und Stimmabgabe an der Urne
Der Gemeinderat legt das Wahllokal fest. Es muss so beschaffen und eingerichtet sein, dass eine ordnungsgemässe und ungestörte Stimmabgabe möglich ist. In der Gemeinde Mettauertal befindet sich dieses im Verwaltungszentrum in Mettau. Zu den Urnenöffnungszeiten, welche ebenfalls vom Gemeinderat festgelegt werden, müssen zwei Mitglieder des Wahlbüros anwesend sein. Die Urnen müssen verschliessbar sein und versiegelt oder plombiert werden können.
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Wahllokal. Es besteht ein Stellvertretungsrecht (ausschliesslich) unter Ehegatten oder eingetragenen Partnern.
Briefliche Stimmabgabe
Die überwiegende Zahl der Stimmberechtigten stimmt und wählt brieflich. Die briefliche Stimmabgabe erfolgt per Post oder über den bezeichneten Briefkasten beim Verwaltungszentrum in Mettau. Bezüglich der einzelnen Bestimmungen für die persönliche und briefliche Stimmabgabe sind die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis, der mit den Wahl- und Abstimmungsunterlagen für jeden Urnengang zugestellt wird, zu beachten.
Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag
Urnen sind aufgestellt im
Verwaltungszentrum
Hauptstrasse 68
5274 Mettau
von 09:00 bis 09:30 Uhr