Wahlen und Abstimmungen

Wer mindestens 18 Jahre alt ist, das Schweizer Bürgerrecht hat und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht, kann an eidgenössischen, kantonalen und Abstimmungen auf Gemeindeebene sowie an den National- und Ständeratswahlen teilnehmen Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Referendum ergriffen oder eine Initiative lanciert werden und beides unterzeichnet werden. 

Um an Abstimmungen teilzunehmen braucht man sich nirgends zu registrieren. Dies erfolgt von Amtes wegen im Stimmregister der Wohngemeinde, sobald die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllt sind. 

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich hingegen registrieren lassen. 

Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag

Urnen sind aufgestellt im 

Verwaltungszentrum
Hauptstrasse 68
5274 Mettau

von 09:00 bis 09:30 Uhr