Wahlbüro / Stimmenzähler
Gemeindewahlbüro
Das Gemeindewahlbüro wird vom Gemeindepräsidenten oder einem anderen Mitglied des Gemeinderats präsidiert. Als Aktuar amtet der Gemeindeschreiber oder ein benannter Stellvertreter. Dem Büro gehören weiter die nach Gemeindeordnung vorgesehene Anzahl Stimmenzähler und Ersatzstimmenzähler an. Bei Bedarf kann das Wahlbüro durch Hilfskräfte erweitert werden. Dies ist in der Regel vor allem für die aufwändige Auszählung von Proporzwahlen (Nationalrat, Grosser Rat, Einwohnerrat bei Gemeinden mit Gemeindeparlament) der Fall. Wahlbüromitglieder überwachen die Stimmabgabe während den Urnenöffnungszeiten. Weiter ist das Wahlbüro verantwortlich für die Auszählung der Stimm- und Wahlzettel. Über das Gemeindeergebnis wird ein Wahl- oder Abstimmungsprotokoll erstellt, unterzeichnet und umgehend der Staatskanzlei weitergeleitet. Die Stimm- und Wahlzettel werden durch das Gemeindewahlbüro während mindestens eines Monats beziehungsweise bis nach rechtskräftiger Erledigung allfälliger Beschwerdeverfahren versiegelt an einem sicheren Ort aufbewahrt. Danach sind sie auf geeignete Weise zu vernichten.
Die Mitglieder der Wahlbüros und alle weiteren bei Wahlen und Abstimmungen involvierten Personen unterstehen der Schweigepflicht. Auch das Wahl-/ Abstimmungsgeheimnis ist jederzeit zu wahren.
Das Wahlbüro arbeitet heute mit modernen Hilfsmitteln. Bei Wahlen und Abstimmungen gelangen Informatikprogramme zum Einsatz, welche die Staatskanzlei zur Verfügung stellt.
Mitglieder
Stimmenzählerin
Stimmenzähler
Stimmenzählerin
Stimmenzähler
Stimmenzähler
Stimmenzählerin Ersatz