Steuerkommission
In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt.
Die Steuerkommission besteht aus einem kantonalen Steuerkommissär, dem Vorsteher des Gemeindesteueramtes sowie 3 vom Volk gewählten Mitgliedern. Jede Einwohnergemeinde wählt zudem ein Ersatzmitglied.
Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär sowie dem Vorsteher des Gemeindesteueramtes vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation.
Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen, in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat oder wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt. Sie beurteilt auch die Einsprachen.
Mitglieder
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Ersatzmitglied