Bauwesen

Mitteilung vom 01.04.2025
Öffentliche Auflage Baugesuche H. Müller, Jurapark Aargau und E. Hermes

Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf:

Bauherrschaft und Grundeigentümer
Hugo Müller, Mitteldorfstrasse 48, 5276 Wil AG

Projektverfasser:
Müller-Bau, Ruedi Müller, Binzmatt 157, 5273 Oberhofen AG

Bauvorhaben:
Unterstand/Carport

Standort:
Parzelle Nr. 99, Mitteldorfstrasse 48, 5276 Wil AG

Zone:
Dorfkernzone D.

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Bauherrschaft:
Jurapark Aargau, Christine Neff, Linn 53, 5225 Bözberg

Grundeigentümer/innen:
diverse

Projektverfasser:
apiaster GmbH, Philipp Schuppli, Allmendweg 3, 5034 Suhr

Bauvorhaben:
Neubau von Trockensteinmauern als Ersatz von Meliorationsmauern

Standort:
Parzellen Nrn. 2204, 2396, 2399, 2400, 2560, Rebberg, 5277 Hottwil

Zone:
Landwirtschaftszone

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Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser:
Erwin Hermes, Maiweg 10, 5073 Gipf-Oberfrick

Bauvorhaben:
Aussenkamin

Standort:
Parzelle Nr. 2407, Usserdorfstrasse 115, 5277 Hottwil

Zone:
Wohnzone W2.

 

 

Öffentliche Auflage:
Die Baugesuche liegen vom 04.04.2025 bis 05.05.2025 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

 

Gemeindekanzlei