Bauwesen

Mitteilung vom 21.11.2024
Öffentliche Auflage Baugesuche V. Bindschädler + B. Wochele Bindschädler, D. + R. Brem sowie R. + R. Hegi

Folgende Baugesuche liegen öffentlich auf:

Bauherrschaft und Grundeigentümer/in:
Vinzenz Bindschädler und Beatrice Wochele Bindschädler, Brüschweg 302, 5276 Wil AG

Projektverfasser/in:
Beatrice Wochele Bindschädler, Brüschweg 302, 5276 Wil AG

Bauvorhaben:
Installation eines Klimageräts

Standort:
Parzelle Nr. 744, Brüschweg 302, 5276 Wil AG

Zone:
Wohnezone W2

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Bauherrschaft, Grundeigentümer/in und Projektverfasser/in:
Daniel und Rebekka Brem, Laubberghof 49, 5277 Hottwil

Bauvorhaben:
Abbruch Outdoorpool / Nebau Gewächshaus

Standort:
Parzelle Nr. 2441, Laubberghof 49, 5277 Hottwil

Zone:
ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone mit Überlagerung einer Landschaftsschutzzone)

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Bauherrschaft und Grundeigentümer/in:
Roger und Ruth Hegi, Hauptstrasse 100, 5274 Mettau

Projektverfasser/in:
LUMO Architekten AG, Poststrasse 6, 5312 Döttingen

Bauvorhaben:
Neubau Kragarmgestell

Standort:
Parzelle Nr. 3007, Hauptstrasse 100, 5274 Mettau

Zone:
Wohn- und Gewerbezone WG2.

Öffentliche Auflage:
Die Baugesuche liegen vom 22.11.2024 bis 23.12.2024 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen die Baugesuche ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeindekanzlei