Aktuelles

Mitteilung vom 16.04.2024
Öffentliche Auflage Baugesuch G. + E. Keller

Folgendes Baugesuch liegt öffentlich auf:

Bauherrschaft und Grundeigentümer/in:
Geri und Esther Keller, Hofmattstrasse 140, 5277 Hottwil

Projektverfasser/in:
Architheke AG, Zurzacherstrasse 232, 5200 Brugg

Bauvorhaben:
Neubau Pergola auf Dachterrasse und gedeckter Sitzplatz

Standort:
Parzelle Nr. 2158, Dorfstrasse 19, 5277 Hottwil

Zone:
Dorfkernzone D.

Öffentliche Auflage:
Das Baugesuch liegt vom 19.04.2024 bis 21.05.2024 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeinderat