Aktuelles

Mitteilung vom 21.11.2024
Verkehrsbehinderungen Eichwald Etzgen

(fw) Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für den Neubau eines Doppeleinfamilienhauses an der Bergstrasse/Eichwald in Etzgen (Parzelle 1151) kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Bei allfälligen Strassensperrungen wird es den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern erlaubt, die Umfahrungsstrasse über den Panoramaweg und die Waldstrasse zu benutzen. Das vorliegende Waldstrassenfahrverbot wird für die Zeitdauer der Strassensperrungen aufgehoben. Die Befahrung der Umleitungsstrasse erfolgt auf eigenes Risiko. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung. Die Waldstrasse darf nur mit langsamer Geschwindigkeit (max. Tempo 20) befahren werden. Ausserdem wird empfohlen, die Umfahrung bei starkem Niederschlag, Stürmen, Schneefall oder Eisglätte nicht zu benutzen.

Gemeindekanzlei