Aktuelles
Das für das obige Strassenbauprojekt erforderliche Rodungsgesuch mit Ersatzaufforstung liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen, vom 31. März bis 30. April 2025, in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich auf und ist während der Öffnungszeiten einsehbar. Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt, Werkhof A3, 5070 Frick, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.